Das Strassenverkehrsrecht beschlägt die Verkehrsregeln (fliessender Verkehr, ruhender Verkehr, Fahrzeugausrüstung und Fahrzeugtechnik, Arbeits- und Ruhezeiten für Berufsfahrer, gewerbsmässiger Personentransport, Transport gefährlicher Güter, Verkehrsunfälle usw.).
Das Verkehrsrecht ist grösstenteils bundesrechtlich legiferiert.
In die kantonale Zuständigkeit fällt der Vollzug (Strassenverkehrsämter, Ämter für Administrativmassnahmen und Überwachungs- bzw. Polizeifunktionen).
Hinweis
Anstelle einer wiederholenden Informationsaufbereitung hat sich der Verlag, die LawMedia AG, entschieden, dass an dieser Stelle auf die Detailinformationen der einschlägigen Website verwiesen wird: