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Autorecht

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Taxi-Recht

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Taxi-Betrieb hat zum ganzen privaten und öffentlichen Recht Bezugspunkte:

Taxi-Recht

  • Gesetzliche Grundlagen
    • SVG
    • ARV 2 (ARV – Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung)
    • BPT – (Prüfung für den berufsmässigen Personentransport)
    • Taxameter-Verordnung des EJPD
    • Verwaltungsrecht
  • Kommunale Taxi-Ordnungen
    • (Polizei-)Bewilligung zum taximässigen Personentransport

Abgrenzung Krankentransport

  • Zulässigkeit, aber nicht klassische Taxi-Tätigkeit

Abgrenzung Behindertentransport

  • Zulässigkeit, aber nicht klassische Taxi-Tätigkeit

Abgrenzung Abholtaxi

  • Abholservice am Flughafen Zürich-Kloten, aber nicht klassische Taxi-Tätigkeit (sog. „Flughafentransfer“)

Konzessionspflicht?

  • Eine Konzession ist erforderlich für
    • Linienverkehr
    • Sonderformen des Linienverkehrs
    • Linienverkehrsähnliche Fahrten
    • Bemerkung
      • Die klassische Taxi-Dienstleistung untersteht nicht der Konzessionspflicht für Linienverkehr
  • Zuständigkeit
    • UVEK (Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation)
  • Antrag
    • Eingabe 5-fach, frühestens 10 Monate und spätestens 3 Monate vor Aufnahme oder Weiterführung der Fahrten
  • Erteilung (Erneuerung)
    • Zweckmässige und wirtschaftlich befriedigende Transportleistung
  • Dauer
    • i.d.R. 10 Jahre
    • max. 25 Jahre (bei längerer Amortisationsdauer der Betriebsmittel)

Bewilligungen für Taxibetriebe / Zuteilung

  • Gebot, die Gewerbegenossen (Taxibetriebe) im Rahmen der Einschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit gleich zu behandeln
  • Bewilligungen für Taxibetriebe sind keine wohlerworbenen Rechte und können nach angemessener Zeit entzogen werden
  • Vgl. BGE 108 Ia 135 ff.

Arbeitsrecht

Strassenverkehrsrecht (SVG etc.)

Vertragsrecht

Haftungsfragen

  • Fahrgastfehler
    • Fahrgast-Türöffnung mit Kollisionsfolge
  • Chômagekosten
    • Siehe Box
  • Vgl. ferner Unerlaubte Handlung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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