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Autorecht

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Taxi-Preise

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fahrpreis

Der Fahrpreis ist der für eine Taxi-Fahrt geschuldete Geldbetrag, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

  • fester Grundpreis +
  • Anteil, der anhand fester Ansätze berechnet wird
    • für die zurückgelegte Strecke (Wegtarif) +
    • für die Fahrtdauer (Zeittarif)
  • Zuschläge für besonderen Aufwand

Preisgestaltung

Das Bundesgericht hat zur Taxi-Fahrpreisgestaltung entschieden, dass eine verbindliche Tarifordnung für das Taxigewerbe mit der Wirtschaftsfreiheit nicht vereinbar sei. Die Stadt Zürich hat ihren Taxitarif so angepasst, dass die darin erwähnten Tarifdaten als Höchsttarife gelten und unterschritten werden dürfen.

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