Steigerungskauf

Einleitung

Manchmal gelangen einzelne oder mehrere Autos auf einer Versteigerung (auch: Gant) zum Verkauf. Dabei sind folgende Autogant-Fälle zu unterscheiden:

Zwangsversteigerung

Rechtsgrundlage

  • SchKG / Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung
  • SchKG / Betreibung auf Konkurs bzw. Durchführung des Konkursverfahrens

In Betreibungsverfahren

  • Betreibung auf Pfändung – Auto eines nicht bezahlenden Schuldners
  • Betreibung auf Pfandverwertung – Auto, welches als Sicherheit für eine nicht getilgte Schuld verpfändet wurde

In Konkursverfahren / in Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung

  • Verwertung aller Aktiven, auch der Autos / Nutzfahrzeuge, zur Befriedigung aller Gläubiger
  • Schuldbetreibung Konkurs | schuldbetreibung-konkurs.ch

Versteigerung von beschlagnahmten (Raser-)Fahrzeugen

  • Individuelle Abklärung bei den Sonderstaatsanwaltschaften für Verkehrsdelikte der jeweiligen Kantone, wo das (Wunsch-)Fahrzeug eingezogen wurde
  • Vgl. ferner AUTOEINZIEHUNG

Steigerungsbedingungen

Beim Gant-Veranstalter können die Gant-Unterlagen für den Steigerungskauf bezogen werden:

  • Liste der Gant-Autos
    • Mit den Schätzungswerten und den Mindestgeboten
  • Steigerungsbedingungen
    • Inhalt
      • Wiedergabe des Steigerungsablaufs
      • Angaben zur Bezahlung des Steigerungspreises
      • Angaben zur Fahrzeugübergabe
      • Gewährleistung
    • Rechtsmittelbelehrung / Anfechtung

Zuschlagsanfechtung

Der Zuschlag kann angefochten werden, wenn die Beschreibung des Zustandes des Gant-Autos nicht mit dem effektiven Fahrzeug-Zustand übereinstimmt

Private Versteigerung

Rechtsgrundlage

  • OR 229 ff.

Freiwillige Versteigerung

  • zB Autobesitzer (von Liebhaberautos) hofft durch ein Preishochbieten der Steigerungsteilnehmer eine höheren Erlös zu erzielen als im Direktverkauf

Versteigerung zwecks erbrechtlicher Nachlassliquidation

  • zB Versteigerung der Autos eines verstorbenen Erblassers

Versteigerung von Leasingfahrzeugen

Oldtimer-Auktionen

Armeefahrzeuge

Online-Auktionen

Steigerungsgrundlagen

Prozedere

  • Das spezielle bei der Gant ist, dass alle Erwerbsbedingungen im Voraus festgelegt sind und, dass das höchste Gebot die Person des Käufers bestimmt

Gant-Unterlagen / Steigerungsbedingungen

  • Beim Gant-Veranstalter können die Gant-Unterlagen für den Steigerungskauf bezogen werden:
  • Liste der Gant-Autos
    • Mit den Schätzungswerten und den Mindestgeboten
  • Steigerungsbedingungen
    • Inhalt
      • Wiedergabe des Steigerungsablaufs
      • Angaben zur Bezahlung des Steigerungspreises
      • Angaben zur Fahrzeugübergabe
      • Gewährleistung
        • Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln (OR 234 Abs. 3)
        • Steigerungsbedingungen
          • Wegbedingung jeder Gewährleistung
          • Ausnahme: Absichtliche Täuschung (vgl. OR 234 Abs. 3)
          • allfällige Zusicherungen sind in den Steigerungsbedingungen zu erwähnen
        • Allgemeine Freizeichnung in den Steigerungsbedingungen üblich, damit aus den Beschreibungen der Auktions-Autos keine Zusicherungshaftung abgeleitet werden kann

Vertragsabschluss

  • durch Zuschlag an den Meistbietenden (vgl. OR 229 Abs. 2)

Tilgung des Steigerungspreises durch den Ersteigerer

  • Grundsatz
    • Barzahlung (OR 233 Abs. 1)
  • Ausnahme
    • Zahlungssurrogate gemäss Steigerungsbedingungen

Nichtzahlung

  • Möglichkeit zum sofortigen Rücktritt (vgl. OR 233 Abs. 2)