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Ehevertrag

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Vertragsparteien

Rechtsgebiet:
Ehevertrag
Stichworte:
Ehevertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden (ZGB 182 Abs. 1).

Vertrags-Parteien eines Ehevertrages sind somit zwei die Ehe eingehende oder bereits die Ehe eingegangene Personen, d.h.

  • Brautleute
  • Ehepartner

Der Ehevertragsschluss unter Brautleuten steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eheschliessung, d.h. erst im Zeitpunkt der Eheschliessung und damit Eintritt der Bedingung, entfaltet der Ehevertrag Rechtswirkung.

Literatur

  • HAUSHEER HEINZ/GEISER THOMAS/AEBI-MÜLLER REGINA E., Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, 6. Auflage, 2018

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