Definition
- Newtimer = Lieberhaberfahrzeuge, die jünger als 20 Jahre alt sind (Vorstufe zu Youngtimern)
- Abgrenzungen
Vorteile / Nachteile
- Siehe Youngtimer
Informationen zum Autorecht in der Schweiz
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Grossmünsterplatz 9
CH-8001 Zürich
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