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Autorecht

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Zusicherungen

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zusicherung =   Vertragswille des Verkäufers, die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft zu übernehmen und für die Folgen eines Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen

Die Einzelheiten sind:

  • Die (Qualitäts-)Zusicherung ist eine zum Kaufvertrag i.e.S. hinzutretende Vertragsklausel
  • v.a. für Spezieskauf und weniger für Gattungskauf
  • Zusicherung beeinflusst den Entscheid des Käufers, die Sache zu erwerben (BGE 87 II 245)
  • Qualitätszusicherung mit eigentlichem Garantiecharakter (Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung) oder nur Bedeutung der Beschreibung der Sache (in Gewährleistung, d.h. Garantie, enthalten?)?
    • betreffend Wirksamkeit der nach Vertragsschluss abgegebenen Eigenschaftszusicherungen (in «Garantie» enthalten?)
      • vgl. ZR 72 / 49 und dort zitierte Literatur
    • Schwierigkeiten bei der Grenzziehung zwischen Zusicherung bestimmter Eigenschaften (mit gewährleistungsrechtlicher Sanktion (>Wandelung, Minderung oder Nachbesserung) und vertraglichen Nebenabreden (mit Nichterfüllungsfolgen > Vertragsrücktritt) (BGE 96 II 117)

Lassen Sie Zusicherungen im Autokaufvertrag schriftlich festhalten, und wenn es trotz vorformulierten Vertrags eine handschriftliche und visierte bzw. über die Gegenzeichnung gültig vereinbarte Klausel ist.

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