Vertragsparteien

Personendaten

In jedem Neuwagen-Kaufvertrag sind im sog. „Rubrum“ die Vertragsparteien genau zu bezeichnen:

  • Vorname / Name / Firma
  • ev. Geburtsdatum / UID (bei Firma)
  • Strasse / Nr.
  • PLZ / Ort

 Bei einer Einzelfirma als Vertragspartei ist zusätzlich der Wohnort des Einzelfirma-Inhabers anzugeben, weil sich der Gerichts- und Betreibungsstand nicht am Geschäftsort, sondern am Wohnsitz befindet.

Gegenparteirisiken / Gegenpartei-Check

Heute ist es beinahe das Wichtigste, dass man sich mit Ruf und Image der Gegenpartei auseinandersetzt, weil bei fehlender Handschlagqualität der beste Vertrag nichts nutzt (zB jeder kann eine Pressionsklage lancieren). Vergleichen Sie hiezu:

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