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Autorecht

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Kaufpreis

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Kaufpreis, seiner Ausgestaltung und schriftlichen Niederlegung im Autokaufvertrag sind die folgenden Themen immer wieder Besprechungsanlass:

Katalogpreis des Autoherstellers / Importeurs

  • Basis Referenzwährung
  • Preis per Stichtag
  • o.ä.

Rabatt(e)

  • Allgemeine Rabatte wie
    • Eintauschrabatt
    • Auto-Sonderaktion
    • Auto-Auslaufmodell
    • Frühjahrsrabatt
    • Ausstellungsrabatt
    • Verschrottungsrabatt für Altwagen
    • Währungsrabatt
    • uvm
  • Branchenrabatte
    • zB Rabatt für Rechtsanwälte
  • Flottenrabatt
  • u.ä.
  • Autokaufvertrag
    • Vergünstigungen wie Rabatte, Rabattmarken oder Rückvergütungen, die erst nach dem Kauf realisiert werden können, sind gesondert bekanntzugeben und zu beziffern (Art. 4 Abs. 2 PBV; siehe Box)

Preisanpassungsklausel

  • Formulierungsfrage (nur Preiserhöhungen oder auch Preisreduktionen)
  • Aushebelung des Bindungsprinzips
    • Bestellfahrzeug
      • Termingeschäft / Kauf mit Bindungswirkung
      • Preis ohne Bindungswirkung / Gegenleistungsgerechtigkeit
    • Auto aus Vorbestellung
      • do.

MWST

  • Ohne Hinweis, dass die MWST zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen ist, gilt als im Kaufpreis inbegriffen (siehe Box)

Tilgung Kaufpreis

  • =  Zahlungsbedingungen
  • ev. Anzahlung / Schlusszahlung, je unter Zeitpunktangabe

Formulierungen

  • Markenhändler wie auch Autohändler haben meistens vorformulierte Autokaufverträge
  • Kaufpreisstipulierung und Kalkulationsgrundlage sind ebenso vorformuliert
  • Hinterfragung des Textes ist statthaft, je nach Ausgestaltung sogar opportun und Änderungen Verhandlungssache, wenn aus Einheitlichkeitsgründen möglicherweise durch ein Sideletter bzw. den Begleitbrief zum Autokaufvertrag

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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