Kaufgegenstand

Sachdaten

Der Neuwagen ist genügend zu umschreiben, nicht nur wegen der Individualisierung, sondern weil die Daten zugleich auch Zusicherungen für die einzelnen (gegenleistungsrelevanten) Leistungsdaten enthalten:

  • Marke
  • Modell
  • Farbe
  • Zubehör
  • Aufbau

Beschreibungs-Methoden

Der Neuwagen ist genau zu beschreiben. Im Neuwagengeschäft gelangt in aller Regel das vom Hersteller vorgegebene „Autokaufvertragsformular“ des Markenhändlers zur Anwendung. Solche Autokaufverträge enthalten meistens einen

  • Vollbeschrieb des Autos innerhalb des Vertragstextes.

Eine weitere Bezeichnungs-Methode ist der

  • Kurzbeschrieb mit Detailangaben im Bestandteil bildenden Autodatenblatt
    • Erwähnung im Autokaufvertrag, Anheftung und Mitunterzeichnung!
    • Autodatenblatt
      • zB Blatt des Verkaufsständers
      • zB Datenblatt aus dem Autoportal