Sachdaten
Der Neuwagen ist genügend zu umschreiben, nicht nur wegen der Individualisierung, sondern weil die Daten zugleich auch Zusicherungen für die einzelnen (gegenleistungsrelevanten) Leistungsdaten enthalten:
- Marke
- Modell
- Farbe
- Zubehör
- Aufbau
Beschreibungs-Methoden
Der Neuwagen ist genau zu beschreiben. Im Neuwagengeschäft gelangt in aller Regel das vom Hersteller vorgegebene „Autokaufvertragsformular“ des Markenhändlers zur Anwendung. Solche Autokaufverträge enthalten meistens einen
- Vollbeschrieb des Autos innerhalb des Vertragstextes.
Eine weitere Bezeichnungs-Methode ist der
- Kurzbeschrieb mit Detailangaben im Bestandteil bildenden Autodatenblatt
- Erwähnung im Autokaufvertrag, Anheftung und Mitunterzeichnung!
- Autodatenblatt
- zB Blatt des Verkaufsständers
- zB Datenblatt aus dem Autoportal
Weiterführende Informationen
- Vertragsgegenstand | vertrags-management.ch
- MUSTER