Auto-Eigenimport

An dieser Stelle geht es vor allem um die rechtlichen Aspekte, um die international-rechtlichen Gefahren und Risiken und insbesondere um die betriebswirtschaftlichen und finanziellen Folgen dieser Gefahren und Risiken. – Viele Privatpersonen sehen beim Auto-Eigenimport nur den Preis, nicht aber folgende doch wesentlichen Aspekte:

Ausländischer Vertragspartner

  • Mögliche Mentalitätsunterschiede
  • ev. Ausnutzen des grenzüberschreitenden Fahrzeugerwerbs

Werksgarantie

  • Für Neuwagen-Eigenimporte gilt in der Regel die Werksgarantie des Herstellers
    • i.d.R. 2 Jahre
    • Ausschluss von Verschleissteilen und Schmiermitteln
  • Garantieerweiterung
    • Prüfen und verhandeln Sie, soweit möglich

Ausländische Jurisdiktion

  • Anwendung ausländischen Rechts
  • Autokaufvertrag nach dem Recht am Sitz des Autoverkäufers
  • Erfüllungsort meistens am Sitz des Autoverkäufers
  • Massgeblichkeit des ausländischen Rechts auf
    • Nicht- oder nicht richtiger Erfüllung
    • Mängel / Rügefristen / Fristen zur Mangel-Geltendmachung
  • Andere Verjährungs- und Verwirkungsfristen

Ausländischer Rechtsschutz

  • Ausländischer Gerichtsstand
  • Ausländische Gerichte
  • Zuhilfenahme eines ausländischen Anwalts vor Ort
    • usw.

Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss über die wesentlichsten geschäftsrelevanten Aspekte wie

Seriosität des Vertragspartners (Autoverkäufers)

  • zB Kauf vor Vorteil bei einem ausländischem Markenhändler
  • Erkundigen Sie sich bei Kollegen, Verwandten und Bekannten, die ebenfalls schon Autos auf dem Wege des Eigenimports erwarben, nach deren Erfahrungen usw.
  • http://www.vertrags-management.ch/gegenparteirisiken

wichtigste Regeln des ausländischen Kaufrechts

  • Kaufabschluss
  • Vorgehen bei Mängeln
  • Lassen Sie den Autokaufvertrag für ein teures Auto bei einem unabhängigen Anwalt vor Ort oder beim Sekretär eines Automobilclubs vor Ort prüfen

Vollzugsabläufe für den Eigenimport und allfällige Hindernisse