Definition
- Ausstellungsauto = Fahrzeug, welches nur mit der vorgegebenen Konfiguration (Motorisierung, Exterieur, Interieur und ohne Individualisierung (ausser vielleicht die Felgen o.ä.) gekauft werden kann
- Wie lange darf ein Ausstellungs-Auto als Neuwagen verkauft werden?
- Abgrenzungen
- Autoalter weniger 10 – 12 Monate
- Auto gilt als fabrikneu
- Auto ist keine Occasion
- Auto wird als sog. Jahreswagen qualifiziert
- Autoalter mehr als 10 – 12 Monate
- Auto ist nicht mehr fabrikneu + kein Jahreswagen mehr
- Auto gilt als Occasion
- Zwischenzeitliche Modellveränderungen
- Abgrenzung zwischen Neuwagen, Jahreswagen und Occasion je nach Alter und up dates bzw. Mass der zwischenzeitlichen Facelifts des Herstellers
- angesichts der heutigen, nicht mehr programm-gebundenen Aktualisierungspraxis der Hersteller Beurteilung im individuell konkreten Einzelfall erforderlich
- Jahreswagen
- Gebrauchtwagen
- Abgrenzung zwischen Neuwagen, Jahreswagen und Occasion je nach Alter und up dates bzw. Mass der zwischenzeitlichen Facelifts des Herstellers
- Autoalter weniger 10 – 12 Monate
- Abgrenzungen
- Synonyme
- Fabrikneuer Wagen
- sofern Produktion weniger als 10 – 12 Monate vorher stattfand / siehe Abgrenzungen oben
- Lagerfahrzeug
- v.a. da wo auch das „Fahrzeuglager“ in die Autoausstellung mit einbezogen ist
- Fabrikneuer Wagen
Vorteile
- Konfiguration ist in natura ersichtlich
- Neuwagen, bestellt aus dem Katalog oder mittels Konfigurator, bergen das Problem in sich, dass
- das Auto optisch nicht erwartet aussieht
- der Autoverkäufer einen Bestellfehler macht
- Neuwagen, bestellt aus dem Katalog oder mittels Konfigurator, bergen das Problem in sich, dass
- Kaufpreis ist unveränderlich bekannt
- Bei Neuwagen können sich zwischen Vertragsunterzeichnung und Ablieferung Preisaufschläge ergeben (vgl. AGB!)
- Sofortiger Besitzantritt im Erwerbsfalle
- Bei Neuwagen können sich Lieferverzögerungen einstellen
- Grössere Rabattierungschance, da das „Auto dem Garagisten am Geld liegt“ (ausser es sei sein einziges Ausstellungsobjekt und das Ersatzauto für den Ausstellungsraum wird später erst geliefert)
Nachteile
- Die vorgegebene Konfiguration muss kein Nachteil sein,
- wenn der Händler das Gespür für eine klassische Ausstattung hat
- wenn der Kaufinteressent kein auffälliges Interieur und Exterieur bzw. ein persönliche Individualisierung sucht (Autoverkäufer verweisen solche Kaufinteressenten auf die Möglichkeit „Bestellfahrzeug“
- Achtung
- Neueste Version?
- Ist das Ausstellungsauto noch die neueste Version des Autoherstellers?
- Autohersteller nehmen heute auch während der Modell-Intervalls up dates vor (technisch / optisch), ohne dass es der sog. „Halbzeit-Facelift“ zu sein braucht
- Bei fehlender Modellaktualität rechtfertigt sich eine Preisreduktion
- Bereits einmal eingelöstes Fahrzeug?
- War das „Ausstellungsauto“ einmal eingelöst, läuft u.E. ab diesem Datum die „Altersrechnung“ des Fahrzeugs, auch für spätere Wiederverkaufs-Bewertungen (EUROTAX usw.); weil der Händler die Verkehrszulassung und Ablieferung in der Regel selber organisiert, erfährt der Endkäufer meistens erst durch den Fahrzeugausweis (1. Inverkehrsetzung) oder durch Zufall von einem früheren Inverkehrsetzungsdatum
- Neueste Version?
Alternativen
Weiterführende Informationen
Fabrikneu
- = weniger als 12 Monate seit Auto-Produktion und während dieser Zeit keine Modelländerung (kein anderer Kühlergrill, keine neu designten Leuchten, Blinker u.ä.)
Judikatur
- BGE 116 II 431 ff.
- Kein Neuwagen mehr, wenn drei Jahre vor Verkauf eingeführt und Fahrzeug seit 2 Jahren nicht mehr hergestellt wird > Anspruch des Käufers auf Kaufpreisminderung
- Entscheid OGer BE von 1963 (publiziert in Mitteilungen des TCS vom Oktober 1963)
- Neuwagen-Verneinung, weil ein „weisses Cabriolet“ in verschiedenen Ausstellungen und am Automobilsalon mit offenem Verdeck gezeigt wurde