Es gelten für Autos folgende Grundsätze:
Motorfahrzeugkontrollen auf Veranlassung des Strassenverkehrsamtes
- 1. Prüfung: 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
- 2. Prüfung: 3 Jahre nach der 1. Prüfung
- Anschliessende MFK: alle 2 Jahre
Informationen zum Autorecht in der Schweiz
Es gelten für Autos folgende Grundsätze:
Mit GetYourLawyer, dem Anwaltsnetzwerk, finden Sie passende und vertrauenswürdige Anwältinnen und Anwälte aus Ihrer Region. Das GetYourLawyer Team als Partner von LawMedia wird für Sie eine sorgfältige Auswahl treffen.