Es gelten für Autos folgende Grundsätze:
Motorfahrzeugkontrollen auf Veranlassung des Strassenverkehrsamtes
- 1. Prüfung: 5 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
- 2. Prüfung: 3 Jahre nach der 1. Prüfung
- Anschliessende MFK: alle 2 Jahre
Informationen zum Autorecht in der Schweiz
Es gelten für Autos folgende Grundsätze:
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Grossmünsterplatz 9
CH-8001 Zürich
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