Besteht das Fahrzeug den MFK-Test nicht, wird grundsätzlich eine Nachkontrolle fällig:
- Prüfer vermerkt im MFK-Protokoll die festgestellten Mängel
- Behebungspflicht, meistens binnen 30 Tagen
- Nachkontrolle
- Grundsatz
- 2. Vorführung
- Ausnahme
- In einzelnen Kantonen genügt bei Bagatell-Mängeln, dass der Garagist die Mängelbehebung auf der Rückseite des MFK-Prüfberichtes zu Handen des Strassenverkehrsamtes bestätigt
- Grundsatz