Das Strassenverkehrsamt darf erwarten, dass der Fahrzeughalter das Fahrzeug vorbereitet bzw. instand gestellt und gereinigt zur Prüfung zu bringen. Es empfiehlt sich bei älteren Fahrzeugen einen sog. “MFK-Vortest“ beim Garagisten vornehmen zu lassen. Dabei ergibt sich folgende Abfolge:
- MFK-Vortest
- Kostenvoranschlag für die beim MFK-Vortest festgestellten Mängel
- MFK-Bereitmachung auf Basis des Kostenvoranschlags
- Garagist soll Fz zur MFK bringen und Fahrzeugprüfung begleiten