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Autorecht

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Literaturverzeichnis

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

BUCHER EUGEN, Der benachteiligte Käufer, SJZ 1971, S. 1 ff.

BÜHLER THEODOR, Zur sogenannten Alternative Gewährleistung – Irrtum im Kaufrecht, SJZ 1978, S. 1 ff.

CAVIN PIERRE, Kauf, Tausch und Schenkung, in: Schweizerisches Privatrecht VII/1: Obligationenrecht – Besondere Vertragsverhältnisse, Basel und Stuttgart 1977.

CREUTZIG JÜRGEN, Recht des Autokaufs, Kommentar, 2. Aufl., Ottobrunn 1991.

CYPRIAN ROBERTO, Die Aliud-Lieferung im schweizerischen Kaufrecht, Diss. St. Gallen 1981.

DECURTINS CARLO, Autokauf – Rechtlicher Ratgeber beim Kauf von Neuwagen und Occasionen, 2. Aufl., Zürich 1980.

DOERIG ROLF, Ersatz sogenannter „Mangelfolgeschäden“ aus Kaufvertrag (Art. 208 OR), Diss. Zürich 1985.

FURRER ROLF, Beitrag zur Lehre der Gewährleistung im Vertragsrecht, Diss. Zürich 1973.

GIGER HANS, Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, Bd. VI, Obligationenrecht, 2. Abt., Die einzelnen Vertragsverhältnisse, 1. Teilband, Kauf und Tausch – Schenkung, 1. Abschnitt, Allgemeine Bestimmungen – Der Fahrniskauf, Art. 184-215 OR, 2. Aufl., Bern 1980.

GILOMEN HERMANN, Absichtliche Täuschung beim Abschluss von Verträgen nach schweizerischem Obligationenrecht, Diss. Bern 1950.

HALBGEWACHS ERNST, Der merkantile Minderwert, 9. Aufl., Bonn-Bad Godesberg 1979.

JÄGGI PETER, Die Zusicherung von Eigenschaften der Kaufsachen, in: Vom Kauf nach schweizerischem Recht, Festschrift zum 70. Geburtstag von Theo Guhl. Zürich 1950, S. 67 ff.

JÄGER THEODOR, Die Haftung des Verkäufers für die Mängel der Fahrniskaufsache nach dem schweizerischen Obligationenrecht, Diss. Zürich 1911.

KELLER MAX / SIEHR KURT, Kaufrecht, 3. Aufl., Zürich 1995.

K-Tipp RATGEBER, Das eigene Auto: So fahren Sie am günstigsten – Die wichtigsten Informationen zu Kauf, Leasing, Sicherheit, Unterhalt und Budget. Mit vielen praktischen Tipps und Checklisten, 2. Auflage, Zürich 2007, 151 S.

LÖRTSCHER THOMAS, Vertragliche Haftungsbeschränkungen im schweizerischen Kaufrecht, Diss. Zürich 1977.

MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, 151 S.

MÜLLER JOHANNES, Bussgeldkataloge in Europa – Strafzettel in 20 Reiseländern, in: DAR 5/2014, S. 300.

NEUENSCHWANDER MARKUS, Die Schlechterfüllung im schweizerischen Vertragsrecht, Diss. Bern 1971.

REINKING KURT / EGGERT CHRISTOPH, Der Autokauf (Rechtsfragen beim Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie bei Leasing), 5., neu bearbeitete und erweiterte Aufl., Düsseldorf 1992.

SCHINHOFEN PAUL, ADAC Praxisratgeber Oldtimerkauf – Das Handbuch für Einsteiger, 2011, 128 S.

SCHÖNLE HERBERT, Zürcher Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Bd. V, Obligationenrecht, Teilband V 2a, Kauf und Schenkung, Erste Lieferung, Art. 184-191, 3. Aufl., Zürich 1993.

SCHUBIGER ALFRED, Verhältnis der Sachgewährleistung zu den Folgen der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung, Diss. Bern 1957.

STAUFFER WILLHELM, Von der Zusicherung gemäss OR 197, ZBJV 1944, S. 145 ff.

WINIGER OTTO, Zusicherung und Haftung nach OR 197, Diss. Bern 1952.

WITSCHI HANS, Garantieklauseln und Garantiefristen im Kauf- und Werkvertrag nach schweizerischem Recht, Diss. Bern 1950.

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