Zum üblichen Inhalt eines Leasingvertrags zählen:
- Partei-Angaben
- Leasinggeber (Leasinggesellschaft)
- Leasingnehmer (anfänglich „Autokäufer“, nachher wird Leasinggeber Autoeigentümer)
- Autolieferant
- Erwähnung, aber nicht Partei des Leasingvertrags
- Leasinggegenstand
- Auto unter Angabe von Marke, Modell und Fahrzeugbeschrieb sowie Zubehör
- Wertangabe (= Barkaufpreis), mit Rabatt und Skonto sowie MWST-Hinweis
- Leasingart
- Vollamortisationsleasing
- Teilamortisationsleasing
- ev. Restwertleasing
- ev. Serviceleasing
- Leasingraten / erste Leasingrate bzw. Kaution
- Anzahl der Leasingraten
- Höhe der Leasingraten
- Fälligkeit der Leasingraten
- Höhe der ersten Leasingrate (anstelle Kaution / Erlös aus Inzahlungsgabe Altwagen des Leasingnehmers
- Fahrzeugübergabe durch Autohändler
- Rechte und Pflichten Leasinggeber
- Rechte und Pflichten Leasingnehmer
- Kalkulationstabelle, aus der die Restzahlungspflicht des Leasingnehmers bei vorzeitiger Vertragsauflösung hervorgeht
- ev. Verlängerungsoption
- Widerrufsrecht
- Standardklauseln
- Schriftformhinweis (auch für Aenderungen oder Ergänzungen)
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
» Weiterführende Informationen unter Leasingvertrag | leasing-vertrag.ch
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