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Autorecht

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AUTOVERTRIEB SCHWEIZ

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Vertrieb von Autos und Autoersatzteilen hat sich in der Schweiz wie folgt strukturiert:

Autoherstellung

  • Keine Fahrzeughersteller mehr
    • Ein Auszug früherer schweizerischer Fahrzeughersteller
        • TURICUM, Zürich (1904 – 1914)
        • PIC-PIC, Genf (1906 – 1921)
        • DUFAUX, Genf (1904 – 1907)
        • SAURER, Arbon (1896 – 1983)
        • BERNA, Olten (1902 – 1972)
        • FBW, Wetzikon (1908 – 1985)
        • MONTEVERDI, Basel ( 1956 – 1992)
    • Vollständiges Verzeichnis
  • In der Schweiz gibt es aber noch verschieden Kleinunternehmen in den Bereichen
    • Spezialfahrzeugen und LKW-Aufbauten o.ä.
    • Auto-Tuning
    • etc.

Vertrieb

  • Importeure
    • Der Autovertrieb erfolgt in der Schweiz über
      • Werksimporteure
      • Unabhängige Importeure
        • amag
        • Emil Frey-Gruppe
  • Markenhändler
    • A- und B-Händler
    • teils Händler im Mehrmarkenvertrieb
    • Vertrieb von Neuwagen, Ersatzteilen und Kundendienstleistungen (Reparatur, Service etc.)
  • Ersatzteilhändler
    • In der Regel unabhängige Anbieter, soweit die Ersatzteile nicht über Hersteller-Importeuren-Markenhändler-Vertriebskanal läuft

Das Auto-Gewerbe ist im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht regelmässig in den Schlagzeilen, v.a. wegen angeblicher Gebietsabsprachen, Preisbindungen bzw. -absprachen, und Verhinderung von Parallelimporten.

Auf Einzelheiten des Kartell- und Wettbewerbsrechts einzugehen, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Es wird daher verwiesen auf:

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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