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Autorecht

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FAQ

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sind die nachgenannten Ereignisse gedeckt bzw. wie reagiert der Versicherer:

Alkoholfahrer als Unfallverursacher

Verkehrsregelverletzung

Schadensdeckung

  • Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
    • Regress infolge grobfahrlässigen Verhaltens bezüglich Schadenersatzzahlungen an Dritte
  • Kaskoversicherung
    • Deckungsverweigerung oder Leistungskürzung
  • Verschiedene Versicherer und Versicherungen

Autoeinbruch

  • Diebstahl von persönlichen Gegenständen und Gepäck (Effekten)
  • Reparaturkosten des Fahrzeugschadens
    • Deckung durch Voll- oder Teilkasko-Versicherung
  • Gestohlene Effekten
    • Deckung alternativ durch
      • Fahrzeug-Kaskoversicherung
      • Hausratversicherung
      • Separate Reisegepäckversicherung
  • Unterbliebenes Parkieren an bewachten und gut sichtbaren Stellen und / oder unterlassenes Verstauen oder Abdecken der Effekten
    • Versicherer könnte den Vorwurf des grobfahrlässigen Verhaltens erheben

Hagelschaden

Schadenmeldung

  • Schadenanzeige

Schadendeckung über die Teilkaskoversicherung

  • Hagelschlag ist grundsätzlich in der Teilkaskoversicherung berücksichtigt
  • Versicherungsklausel, wonach bei einem weiteren Schadenfall der vorbestandene Fahrzeugschaden aus dem bereits entschädigten Hagelereignis durch Abzug berücksichtigt wird

Wirtschaftlicher Totalschaden

  • Übersteigen die Reparaturkosten den durch die Versicherung gedeckten, vom Schadenexperten ermittelten Fahrzeug-Zeitwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor

Reparatur oder Schadenersatzzahlung?

  • Reparatur
    • Nicht alle Versicherer bezahlen die vollen Reparaturkosten
  • Schadenersatzzahlung
    • Folgehagelschaden verursacht Beweisproblem, welche Schäden aus dem ersten und welche aus dem Folge-Hagelschaden entstanden sind, auch wenn heute Hagelschäden fotographisch erfasst und quotenmässig erhoben werden
    • Sofern und soweit der Versicherer im Auszahlungsfalle die Übernahme der Kosten eines weiteren Hagelschadens nicht ablehnt, wird er sicher keine vollständige Reparatur bezahlen
  • Der Entscheid
    • Neuere Fahrzeuge: Reparatur
    • In die Jahre gekommene Fahrzeuge: Schadenersatzzahlung

Unfall mit geliehenem Auto

Drittschäden

  • Deckung durch den Motorhaftpflichtversicherer
  • Selbstbehalt (Teil des Selbstbehaltes ev. über Privathaftpflichtversicherung gedeckt)
  • Bonusverlust (Mehrprämie ev. über Privathaftpflichtversicherung gedeckt)

Schaden am geliehenen Fahrzeug

  • Einschluss von gelegentlichem Gebrauch fremder Fahrzeuge in Privathaftpflichtversicherung einbeziehen lassen, zu einer moderaten Prämienerhöhung
    • Schadensdeckung
    • ./. Selbstbehalt
    • ./. Bonusverlust
  • Sofern und soweit über die Privathaftpflichtversicherung keine Deckung besteht, muss der Auto-Borger für die Schadensbehebung am geliehenen Fahrzeug persönlich aufkommen
  • Achtung
    • Oft enthalten die Versicherungsbedingungen einen Deckungsausschluss für Personen, die mit dem Fahrzeughalter in Hausgemeinschaft leben

Unfall mit Geschäftsauto auf Privatfahrt

  • Schutz die Privathaftpflichtversicherung (mit oder Mehrprämie)
    • Voraussetzung
      • Gelegentliche, nicht regelmässige Benützung fremder Motorfahrzeuge
        • zB gelegentliche Fahrzeugleihe
  • Erfordernis einer Vollkaskoversicherung für die Deckung des Schadens des Arbeitgebers
    • Arbeitgeber, die ihr Geschäftsfahrzeug Mitarbeitern zur Privatnutzung überlassen, sollten unbedingt eine Vollkaskoversicherung abschliessen
  • Abklärungsobliegenheit des Mitarbeiters
    • Mitarbeiter, die sich ein Geschäftsfahrzeug für eine private Fahrt ausleihen wollen,

Unfall mit Winterreifen im Sommer

  • Winterpneu-Gummimischung ist für Sommer nicht geeignet (reduzierte Bodenhaftung und Fahrstabilität, mit der Folge eines längeren Bremswegs)
    • =         Keine betriebs- und verkehrssichere Fahrzeug-Ausrüstung
  • Versicherer könnte ein unfallrelevantes Selbstverschulden geltend machen und die Schadenübernahme ganz oder teilweise ablehnen

Steinschlag in Frontscheibe

  • Steinschlag-Urheberschaft selten nachweisbar / Belangung des Halters des voraus fahrenden Fahrzeugs
  • Erfordernis einer Teilkaskoversicherung für Ersatz von
    • Frontscheibe
      • Windschutzscheibenersatz nicht unbedingt erforderlich, da heute Steinschlagreparaturen möglich
      • ev. befindet sich Steinschlag nicht im Sichtfeld der Frontscheibe
    • Seitenscheibe
    • Heckscheibe
    • Dachfenster
  • Scheinwerfer und Blinker (sog. Kleinglas) ist meistens über die Grundversicherung versichert
  • Beschädigung Motorhaube
    • Schadendeckung durch Vollkaskoversicherung
    • ./. Selbstbehalt
    • ./. Bonusverlust

Wildunfall

  • Meldung an Polizei oder Wildhüter, ggf. zur Erlegung des verletzten Tiers
  • Reflexartiges Ausweichen mit Verunfallungsfolge (zB in den Strassengraben fahren)
    • Deckung nur bei Vollkaskoversicherung
  • Schadenmeldung an Versicherer
    • Deckung durch Vollkaskoversicherung
    • Bei Teilkaskoversicherung erfolgt Deckung nur bei amtlicher Bestätigung des Unfallgeschehens (Polizeirapport)
  • Schadensdeckung mit finanziellen Folgen für den Halter
    • Bezahlung der Wildschadenreparatur am Fahrzeug
    • Abzug Selbstbehalt (sofern keine Selbstbehaltsbefreiung)
    • Prämienmalus (sofern kein Bonusschutz)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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