Exkurs: Verwandtenhaftungsausschluss

Der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer kann bei der Versicherung ausschliessen:

Sachschäden von Personen, für die Halter verantwortlich ist

  • Ansprüche des Halters aus Sachschäden, die Personen verursacht haben, für die er nach SVG verantwortlich ist

Sachschäden des Ehegatten

  • Ansprüche aus Sachschäden des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners des Halters, seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie seiner mit ihm in gemeinsamem Haushalt lebenden Geschwister

Sachschäden, für die das SVG nicht anwendbar ist

  • Ansprüche aus Sachschäden, für die der Halter nicht nach dem SVG haftet

Ansprüche aus Rennunfällen

  • Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, für welche die nach SVG 72 vorgeschriebene Versicherung besteht

 (vgl. SVG 63 Abs. 3).

Nicht alle Versicherer machen von der Möglichkeit zum Haftungsausschluss Gebrauch.

» Weiterführende Informationen unter Gebrauchsleihe | gebrauchsleihe.ch