Exkurs: Schaden mit Auslandbezug

Beim Unfall mit Auslandbezug bestehen zwei Hauptanknüpfungsfälle:

  • Ausländer verursacht Verkehrsunfall in der Schweiz
    • Hohe praktische Bedeutung (Grenzgänger / Pendler, Touristen, Transitverkehr usw.)
    • Zuständigkeit des Nationalen Versicherungsbüros (SVG 74)
  • Schweizer verursacht Verkehrsunfall im Ausland
    • Besucherschutz-Richtlinie der EU
      • Auskunftsstelle
      • Schadenregulierungsbeauftragte
      • Entschädigungsstelle
    • in Kraft seit 01.02.2003
    • ev. freiwillige Abkommen zur Schadenregulierung mit einzelnen Staaten