Als Neulenker gelten Personen, die die praktische Führerprüfung bestanden haben und bei denen die 3-jährige Probezeit (mit 2 WAB-Kursen) noch nicht abgelaufen ist.
Für Neulenker gelten je nach Versicherer höhere oder niedrigere Selbstbehalte.
Weiterführende Informationen
- Verkehrszulassung Neulenker | verkehrszulassung.ch