Exkurs: Halter

Die Autohalterschaft lässt sich wie folgt umschreiben:

Subjektive Charakterisierung

ein Halter

  • natürliche Personen (auch unmündige oder solche ohne Führerschein)
  • juristische Personen
    • zB Aktiengesellschaft
    • zB Gesellschaft mit beschränkter Haftung

mehrere Halter (sog. Mithalter)

  • zB Ehegatten
  • zB einfache Gesellschaft

objektive Charakterisierung

  • Übergang der Haltereigenschaft durch längere Fahrzeugüberlassung
    • zB private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs

Haltereigenschaft und Schädigung

Grundsätze

  • Geschädigter oder Opfer müssen sich grundsätzlich nicht mit der Frage beschäftigen, wer Halter ist
  • Motorfahrzeughaftpflichtversicherer hat Schadensdeckung für den jeweiligen Halter zu leisten

Ausnahmen

  • Unklarheit, ob der Halter auch Geschädigter ist (Frage der Anwendbarkeit der Halter-Haftungsbestimmungen
  • Versicherungsdeckung nicht ausreichend (Gross-Unfallereignis)

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