Fahrerflucht im weiteren Sinne
Landläufig wird unter „Fahrerflucht“ die Flucht nach Verursachung eines Unfalls mit Personen- oder reinem Sachschaden.
Fahrerflucht im engeren Sinne
Nach dem gesetzlichen Terminus ist die „Fahrerflucht“ eine Flucht des Fahrzeugführers nach Verursachung eines Unfalls mit Personenschaden (Fahrerflucht i.e.S.):
- Wer als Fahrzeugführer bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet oder verletzt hat und die Flucht ergreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (vgl. SVG 92 Abs. 2).