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Autorecht

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Autounfall im Ausland

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Andere Leute, andere Sitten – andere Gesetzgebung, andere Polizeiorgane. Hier eine kurze Verhaltensempfehlung für Autounfälle im Ausland:

Verhalten

  • Ruhe bewahren

Sofortmassnahmen (wie bei einem Autounfall in der Schweiz)

  • Sicherung Unfallstelle
  • Besonders: Aufnahme der Zeugendaten (Name, Vorname und Anschrift)
  • Sachschaden
    • Verständigungsversuch mit Unfallgegner
    • Kooperationsweigerung des Unfallgegners > Polizei-Beizug
  • Personenschaden
    • Polizei auf jeden Fall verständigen
  • Polizeibeizug
    • Erhebung der Daten zum zuständigen Polizeiposten (Name und Anschrift)
    • Erhebung der Personendaten des Polizisten (Name, Vorname und Funktion), der den Polizeirapport verfasst

Europäisches Unfallprotokoll

  • Verwenden Sie das Europäische Unfallprotokoll, welches mehrsprachig ist
  • Das Unfallprotokoll enthält alle Daten und vermeidet eine Schuldanerkennung
  • Schauen Sie daher vor jeder Auslandreise, dass Sie Handschuhfach Ihres Autos Unfallprotokolle zur Verfügung haben

Unfallerhebung

  • Unfallprotokoll (siehe oben)
  • Zeugendaten (siehe oben)
  • Polizeiposten- und Polizisten-Daten (siehe oben)

Versicherer-Benachrichtigung

  • Mit der Benachrichtigung des Mfz-Haftpflichtversicherers resp. Kaskoversicherers kann auch dessen Unterstützung angefordert werden
    • Deckung eines Schadens oder Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Schadenexperten-Einsatz
    • Usw.
  • Formelle Schadenanzeige nach Auslandrückkehr nicht vergessen
    • Verwirkungsfrist: 2 Jahre
    • Zustellung des Unfallprotokolls
  • Bei Personenschäden zusätzlich benachrichtigen:
    • Unfallversicherer
    • Krankenversicherer

» Weiterführende Informationen unter Autoversicherungen – Exkurs: Schaden mit Auslandbezug

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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