LAWINFO

Autorecht

QR Code

Kostenvoranschlag

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Offertgegenstand

Preise vergleichen lohnt sich – Verlangen Sie von zwei Autowerkstätten einen unverbindlichen (sprich kostenfreien) Kostenvoranschlag für:

  • Reparaturkosten
    • Material
    • Arbeit
  • Zeitpunkt der Arbeitsausführung
  • Zahlungsart / Zahlungsfrist
    • Anzahlung? / Teilzahlung?
    • Ueberweisung / Anzahl Tage der Zahlungsfrist?
    • Cash / vor Herausgabe Auto

Barzahlung

Autowerkstätten, die den Kunden nicht kennen bzw. ihn aufgrund einer vorbestandenen Geschäftsbeziehung kennen, verlangen Barzahlung.

Offertbeträge

Verlangen Sie – sofern und soweit möglich – limitierte Quantitative:

  • Zirkabetrag
    • Zirkabeträge dürfen 10 % über- oder unterschritten werden
  • Kostendach
    • Werkstätte muss ihre Kosten (Material + Arbeit) nach effektivem Aufwand abrechnen
    • Werkstätte muss bei einer Unterschreitung des Kostendaches den effektiven, niedrigen Kostenbetrag abrechnen
    • Werkstätte darf bei einer Überschreitung des Kostendaches maximal den Betrag des Kostendaches in Rechnung stellen
  • Pauschale
    • Werkstätte kann und darf einfach den Pauschalbetrag in Rechnung stellen

Bei Geltendmachung der Versicherungsdeckung

  • Versicherungsfälle
    • zB Occasionsgarantie (Gewährleistungs-Absicherung o.ä.)
    • zB Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Unfallverursachers
    • zB Kaskoversicherung
  • Beizug des Schadenexperten zur Schadenfall- und Kostenbeurteilung
    • Schadenexperte prüft u.a. Angemessenheit der Kostenofferte der Werkstatt
    • Schadenexperte prüft eine allf. Kostenverteilung Autobesitzer / Versicherer (falls von Ggp.)
  • Einverlangen bzw. Abwarten der Kostendeckungszusage
    • ev. Klärung von Regress und Selbstbehaltsfrage
    • ev. Klärung der MWST-Kürzungsfrage
  • Vgl. ferner Unfallreparatur

Aushebelung des Kostenvoranschlags durch Geltendmachung des Retentionsrechts

Immer wieder anzutreffen ist, dass Werkstätten teils trotz klarer Kostenofferten das Auto nicht mehr vor voller Bezahlung der Reparaturkosten, auch wenn diese teurer als voranschlagt ausfielen, herausgeben. Durch die Fahrzeugvorenthaltung werden die Besteller gefügig gemacht, etwas zu bezahlen, was sie nicht müssten, nur weil sie das Fahrzeug nicht entbehren können.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.