Ein Zuparken ist einzig statthaft, wenn der Grundeigentümer sofort zur Stelle ist und wegfahren kann. Andernfalls läuft der Grundeigentümer Gefahr, dass ihn der Parksünder wegen Nötigung verzeigt.
Ein Zuparken ist ohnehin nur dann angezeigt, wenn dies die einzige Möglichkeit für den Grundeigentümer ist, sein eigenes Fahrzeug abzustellen.
Schikanierendes Zuparken ist generell nicht zu empfehlen!
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
- StGB 181 – Nötigung
Ein Urteil und seine Berichterstattung
- Der Falschparkierer im Recht | tagesanzeiger.ch
- Fremdes Auto auf meinem Parkplatz – was tun? | 20min.ch