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Autorecht

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Unerlaubtes Parkieren auf Privatgrund

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Als „Privatgrund-Parksünder“ gilt, wer sein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf dem Privatgrund eines Dritten abstellt.

Die Folgen sind unterschiedlich, je nach der Art, wie sich der betroffene Grundeigentümer für den Fall des widerrechtlichen Abstellens von Fahrzeugen auf seinem Grundstück organisiert hat:

Vorweg sei festgehalten, dass eine befriedigende tatsächliche und rechtliche Lösung gegen Falschparkierer auf privatem Grund zur Zeit nicht besteht.

Keine Anwendung des gerichtlichen Verbots nach ZPO 258 Abs. 1

Dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung gestellte private Parkplätze gelten als öffentliche Strassen, auf welche das SVG Anwendung findet. Daher kann sich ein Nutzer nicht einer Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot im Sinne von Art. 258 Abs. 1 ZPO schuldig machen.

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