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Autorecht

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Parkbussen

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Nichteinwerfen von Parkmünzen, die Parkzeitüberschreitung, das Parken nicht innerhalb des Parkfeldes (siehe Box) uam gelten als Verkehrsdelikt im sog. „ruhenden Verkehr“. Ihre Ahndung erfolgt – von Ausnahmen abgesehen (vgl. Box) – nach dem Ordnungsbussengesetz und / oder ggf. lokalen Polizeiordnungen.

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