Anzutreffen sind Firmenparkplätze am Arbeitsort heute nach wie vor für:
- Kadermitarbeiter
- Schichtmitarbeiter (Bewältigung Arbeitsweg ausser der Betriebszeiten des öffentlichen Verkehrs (öV))
- Mitarbeiter mit frühem Arbeitsbeginn (ausserhalb öV-Betriebszeiten)
- Arbeitnehmer mit einem entlegenen Arbeitsplatz
- Teilzeitmitarbeiter
- usw.