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Autorecht

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Flottenleasing

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Leasing ist bekanntlich als Finanzierungsinstrument nicht mehr wegzudenken. Obwohl viele Unternehmen (Konzerne, KMU, Handwerksbetriebe usw.) noch ihre Fahrzeugflotten zu Eigentum kaufen, ist die Fahrzeugbeschaffung über ein sog. „Flottenleasing“ im (langsamen) Zunehmen begriffen:

Beschaffung einheitlicher Fahrzeuge

  • mit Betriebsvorteilen
    • besser Handhabungskenntnisse
    • Fahrer müssen sich nicht auf mehreren Fahrzeugtypen auskennen
    • geringere Treibstoffkosten bei kürzerem Ersatzintervall und der Möglichkeit zur Bestellung verbrauchsärmerer Fahrzeuge
    • reduzierte Verkehrsabgaben bei neuen Fahrzeugen (reduz. CO2-Ausstoss, mehr Motoreneffizienz bei geringerem Hubraum usw.)
  • mit Unterhaltsvorteilen
    • bessere Kenntnis der Serviceanforderungen
    • bessere Ersatzteilbewirtschaftung (bei Transportbetrieben)
      • Austauschaggregate nur für einen Fahrzeugtyp
      • Wiederverwendbarkeit der Aggregate ausser Betrieb gesetzter Fahrzeuge als Ersatzteile für Autos, die sich noch im Einsatz befinden
  • mit Wiedererkennungsvorteilen
    • natürlich nebst ci-Bemalung („Werbung auf der Strasse“)
  • mit Möglichkeit zu imageträchtigeren Flottenfotos für die Kundenwerbung (ci)

Konditionenvorteile (Massenbestellung)

  • beim Fahrzeuglieferanten
  • beim Leasingunternehmen
  • Liquiditätsoptimierung
  • ev. Steuervorteile (Abschreibungen usw.)

Möglichkeit zu einheitlicher Flottenerneuerung

  • aus Alterung
  • aus ökologischen Gründen
  • für eine einfachere Personal- bzw. Chauffeuren-Rekrutierung

Ob sich ein Flottenleasing für das betroffene Unternehmen lohnt, ist im konkreten Einzelfall, unter Berücksichtigung allf. Leasingofferten, zu prüfen.

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