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Autorecht

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Abnehmerzahlung oder Halterdraufzahlung?

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ob der Autohalter für seinen zu entsorgenden Altwagen (zB Unfallauto) noch etwas erhält oder gar draufzahlen muss, ist abhängig von verschiedenen Umständen:

  • Absatzengagement des Altwagen-Halters
  • Abnehmersuche
    • zB Autoexporteure
  • Konkreter Fahrzeugzustand
    • Fahrtüchtigkeit
    • ausgestattet mit gefragten Ersatzteilen
  • Verhandlungssache
    • Grundsatz
      • Entsorgungskosten belaufen sich auf ca. CHF 250
    • Angebot und Nachfrage bzw. verwertbare Teile
      • Wieder verwendbare Teile können einen Nettozahlung des Abnehmers an den Autohalter rechtfertigen

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