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Autorecht

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AUTOBESICHTIGUNG / PROBEFAHRT

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen-Kauf, eine Fahrzeugbesichtigung und eine Probefahrt sind ein „Must“.

Relevante Punkte der Besichtigung und Probefahrt unterscheiden sich nach Nauwagen, oder Occasionsauto:

Neuwagen

Die Neuwagensuche führt nach der Internet-Recherche entweder zu einem in- oder ausländischen Markenhändler oder zu einem Direktimporteuren (vgl. Neuwagen vom Markenhändler, Neuwagen vom Direktimporteur und Neuwagen-Eigenimport)

Allgemeines

  • Verfolgen Sie das Neuwagenangebot in den Websites der Autozeitschriften und in den Homepages der Autohersteller
    • Klären Sie Ihre Bedürfnisse ab
    • Legen Sie die Autoklasse für Ihre Bedürfnisse fest
    • Vgl. AUTOWAHL-Autoklassen

Vorgehen

  • Besichtigung
  • Probefahrt
  • Nach der Probefahrt
    • Autokonfiguration zusammen mit Mitarbeiter des Autoverkäufers
    • Erste freibleibende Konditionen-Verhandlungen

Besichtigung

  • Meistens ist Ziel-Fahrzeug aus Katalogen oder heute aus dem Internet, wo es aufgrund von Videos, Specials und Drehtools aus allen Blickwinkeln bekannt
  • Sonder- oder Sportlinien-Wünsche (Fahrwerk-Tieferlegungen und optische Rad-/Radkasten-Relationen etc.)
    • Ideal ist, wenn der Markenhändler ein Vorführfahrzeug hat, welches leistungsmässig und optisch gefällt bzw. den Sportlinienwünschen entspricht; vielleicht kann es sogar als „Vorführfahrzeug“ gekauft werden (vgl. OCCASIONEN-Vorführfahrzeug)
    • Wenn nicht, könnte es als sog. Musterfahrzeug bestimmt werden, wie das Bestellfahrzeug aussehen sollte (vgl. NEUWAGEN-Bestellfahrzeug), zumal es bei der Ablieferung diesbezüglich schon herbe Enttäuschungen gab

Probefahrt

  • Unentgeltlichkeit der Probefahrt
  • Autobesichtigung vor Wegfahrt + Blick in den Fahrzeugausweis
  • Versicherungs-Kontrollfrage/-Klärung bei Markenhändler
  • Fahr-, Lenk-, Gaspedal- und Brems-Gefühl testen

Begleitperson

  • Nehmen Sie zu Ihrer „Neuwagen-Probefahrt“ einen autoaffinen Bekannten mit

Kaufangebot überdenken (sog. „Überschlafen“)

  • Überdenken Sie das Angebot, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.

» Weiterführende Informationen unter Automarken

Occasionsautos

Kein Autokauf ohne Besichtigung und Probefahrt. – Folgendes ist dabei zu beachten:

Allgemeines

  • Verfolgen Sie das Gebrauchtwagenangebot in den Internetportalen

Vorgehen

  • Besichtigung
  • Probefahrt
  • Nach der Probefahrt
    • Prüfen, ob die Autoverkäufer-Äusserungen im Verkaufsgespräch mit den Informationen des Inserate-Textes übereinstimmen
    • Preis-Vor-Verhandlung (Konterfrage: „Was liegt beim Preis noch drin“), je nach Situation vor Ort
      • Eigene Anschrift mit Telefonnummer zurücklassen
      • Wenn sich der Autoverkäufer selber meldet, ist er mehr als interessiert
      • Bei Kaufsinteresse Preisverhandlungen fortsetzen

Besichtigung

  • Besichtigung nur bei schönem Wetter
  • Erste Detailbesichtigung
  • Technische Elemente
    • Motor / Getriebe / Hinterachse / Lenkhilfe
      • Blick über den Motor
      • Zylinderkopfdichtung
      • Sauberkeit
      • Dichtheit
        • Feuchte Stellen
        • Tropfen am Boden
    • Kühler und Schläuche für Kühlflüssigkeit
      • Spröde?
      • Dichtheit?
    • Autotüren
      • Scharnier ok?
      • Türschliessungen perfekt?
      • Nicht bündige Türen (Unfallfolge?)?
    • Lenkrad
      • Stellung bei Geradeauslauf
      • Spiel
    • Bremsscheiben
      • glänzende oder verrostete Bremsscheiben?
      • Flugrost oder Rostfrass? Lange Standzeit?
    • Sicherheitsgurten
      • Gurten leichtgängig?
      • Verdrehte Gurten?
      • Aufgescheuerte Bänder?
    • Auspuff
      • Optischer Zustand
    • Felgen / Bereifung
      • Felgenbeschädigungen?
        • gravierende Parkschrammen lassen auf (negatives) Fahrverhalten des Vorbesitzers schliessen
      • Reifenzustand (Sommerräder)
        • Gesetzl. Minimum: 1,6 mm
        • Soll: 4 mm
      • Vorhandensein von Winterrädern?
  • Optische Elemente
    • Aussen
      • Lack / Lackschäden?
      • Rost? / Fahrzeugunterboden?
      • Gummidichtungen
      • Scheiben v/h/l/r
        • Steinschläge?
        • Kratzer?
    • Innen
      • Sitze
      • Türverkleidungen
      • Dachhimmel
      • Armaturen
      • Fahrzeugboden (unter den Teppichen)
      • Zustand / Abnützung der Laufleistung entsprechend?
  • Runterknien oder Runterliegen um Schweller und Unterwagen anzuschauen
  • Gewinnung eines Gesamteindrucks des Fahrzeugs

Probefahrt

  • Keine Probefahrt – no deal
  • Unentgeltlichkeit der Probefahrt
  • Autobesichtigung vor Wegfahrt + Blick in den Fahrzeugausweis
  • Versicherung
    • Abklärung bei Autohändler und insbesondere bei Privatperson als Autoverkäufer
      • Bestand Vollkaskoversicherung und Deckungsausschlüsse
      • Selbstbehalt und Höhe
      • wer Selbstbehalt im Probefahrt-Schadenfall trägt
      • Ohne Vereinbarung haftet ein Kaufinteressent für den von ihm verursachten Schaden vollumfänglich
    • Grobfahrlässiges Verhalten des Kaufinteressenten (schwere Verkehrsregelverletzung) kann auch dann zu dessen Haftung führen, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht
  • Fahrtests von
    • Motor
    • Kupplung
    • Bremsen
    • Sitze
    • Fahrverhalten
      • Beschleunigungsverhalten
      • Bremsenvorgang / Anhaltestrecke
    • Geräusche
    • Auspuff
      • Optischer Zustand
      • Unverhältnismässiger Lärm?
      • Rauchen
        • wenig Rauch an den Endrohren / Prüfen, ob Rauch von der Fahrzeugfront oder -mitte
        • Rauch von der Fahrzeugfront oder -mitte (defekte Auspuffanlage?)

Begleitperson

  • Nehmen Sie auf Ihre „Autosuche-Tour“ einen autoaffinen Bekannten oder gar einen Autofachmann mit

Occasions-Angebot nochmals überdenken (sog. „Überschlafen“)

  • Überdenken Sie das Angebot, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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