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Autorecht

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Neuwagen vom Markenhändler

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Abgesehen vom Eigenverkauf der Hersteller in den Gründerjahren ist der ältestete und arrivierteste Vertriebskanal derjenige des Markenhändlers. Die Markenhändler sind vom Hersteller für den Verkauf seiner Autos autorisiert, erhalten Werbeunterstützung, sind aber auch an detailliert vorgegebene Fahrzeugverkaufs- und Ersatzteilpreise gebunden. Im Neuwagenbereich findet man beim Markenhändler Angebote (B2B und B2C) wie:

Markenhändler-Vorteile

  • Erhältlichkeit der gesamten Modell- und Ausstattungs-Palette
  • Gewährung der Hersteller-Garantien
    • zB 3 Jahre oder 100‘000 km
  • Inbegriffene Serviceleistungen bis zu bestimmten Fz-Alter bzw. Fz-Laufleistung
    • zB 3 Jahre oder 100‘000 km

Markenhändler-Nachteile

  • Hohe Verkaufpreise

Occasionshandel beim Markenhändler

Viele Markenhändler pflegen nicht nur das NEUWAGEN-Geschäft, sondern handeln mit OCCASIONEN aus sog. „Inzahlungsgabe Käufer-Altwagen“.

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