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Autorecht

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Wandelungsrecht

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Wandelungsrecht wird v.a. dort eingesetzt, wo der Mangel nicht behoben werden kann. Die Kautelen des Wandelungsrechts sind:

Gesetzliche Grundlage

  • OR 205 Abs. 1 und 2
  • OR 208 Abs. 2

Definition

  • =   Rückgängigmachung des Kaufs

Grundsätzliches

Auflösung des Kaufgeschäfts

  • Auflösungszeitpunkt
    • Rückwirkung auf den Abschlusszeitpunkt (sog. ex-tunc-Wirkung)
  • Auflösungswirkung
    • Parteien sind so stellen wie wenn der Autokaufvertrag nie geschlossen worden wäre

Durchführung der Wandelung

  • Auflösung Rechtsgrundes für den Eigentumserwerb
    • > Auto-Rückgabe durch Käufer
    • > Kaufpreis-Rückzahlung durch Verkäufer
  • Zug um Zug-Rückabwicklung (analog OR 82)
  • Veranlasserprinzip
    • Der Verkäufer gilt als derjenige, der die Wandelung zu vertreten hat
    • Der Verkäufer muss daher für den Vollzug der Rückabwicklung tätig werden

Rückleistungspflichten des Käufers

Fahrzeug-Rückgabe

  • Normalfall
    • Auto-Herausgabe
  • Spezialfälle
    • Zerstörung
      • Auto-Herausgabe, ev. Surrogat (zB Versicherungsleistung)
    • Weiterveräusserung
      • Weiterveräusserungs-Erlös, auch wenn dieser höher als der ehemalige Kaufpreis ist (vgl. OR 208 Abs. 1)

Erstattung Gebrauchsvorteile

  • Verpflichtung zur Vergütung des aus dem Auto gezogenen Nutzen
    • Arten von Gebrauchsvorteilen
      • entweder Transporterlöse
      • oder Gegenwert für Eigennutzung
  • Nutzungsvergütung
    • entweder Transporterlöse
    • oder Kilometerentschädigung zwischen Autoablieferung durch den Verkäufer und Autorückgabe durch den Käufer
  • Bemessung / verschiedene Methoden
    • Bisherige Praxis (umstritten)
      • Mietwagenkosten oder
      • Leasingraten
    • Alternativen
      • Kilometerentschädigung wie bei Unfallersatzwagen
      • In Deutschland gebräuchliche Formel, wonach der Kaufpreis für das Occasionsauto in Relation mit bei Abschluss des Autokaufs noch zu erwarten gewesenen Fahrleistung
        • (Occasions-)Autokaufpreis :           erwartete (Rest-)Laufleistung in km bei Autokauf =           Nutzungsvergütung pro km           x zwischen Auto-Antritt und Auto-Rückgabe zurückgelegte Fahrleistung
        • vgl. Box / Literatur und Judikatur)
    • Beurteilung im konkreten Einzelfall erforderlich

Rückleistungspflichten des Verkäufers

  • Kaufpreis-Rückzahlung
    • Voraussetzung: tatsächlich erfolgte Kaufpreiszahlung
  • Verzinsung Kaufpreis
    • Fiktiver Zins, und zwar beziehungslos zu konkretem Kapitalertrag des Verkäufers
  • Aufwendungsersatz
    • Verkäufer hat dem Käufer zu ersetzen
      • alle Aufwendungen, nicht nur notwendige und nützliche (dies kann zu einer ungerechtfertigten Verkäufer-Ersatzpflicht führen, vgl. den nachfolgenden „Vorbehalt“)
    • Anwendungsfälle
      • Instandsetzungsarbeiten
      • Restaurierung
      • Umbau
      • Veränderung
    • Vorbehalt
      • Nicht jeder Umbau führt zu einer Autowertsteigerung, v.a. subjektiv motivierte nicht (zB overtuning), ev. sog. zum Gegenteil (zB schwierigere Wiederverkäuflichkeit mit Werteinbusse)
      • Richter könnte auf Minderung erkennen (vgl. OR 205 Abs. 2)
      • Vgl. Käufer-Wahlrecht (Einschränkungen des Wahlrechts)

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