Einleitung
Dem Autokäufer steht von Gesetzes wegen für den Mängelfall ein Käufer-Wahlrecht mit diversen Optionen zur Verfügung:
Indessen bleibt es den Parteien angesichts des dispositiven Rechts vorbehalten, vom Käufer-Wahlrecht abzuweichen (siehe Käufer-Wahlrecht / Einschränkungen des Wahlrechts).