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Autorecht

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Älter als angeboten

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Fahrzeugalter ist nebst der Laufleistung einer der wichtigsten Bewertungs- und Entscheidungsfaktoren im Occasionsauto-Handel. Entsprechend bildet das Fahrzeugalter Gegenstand von Verkaufsannoncen, Verkaufsgespräch und des Autokaufvertrages:

Kriterium für die Altersbestimmung

  • Baujahr
  • Synonyme
    • Jahrgang
    • Herstellungsjahr
    • Inverkehrsetzung (zeitliche Verzögerung, wegen Import, Ausstellungsverwendung uam)
  • Interne Typenbezeichnung der Marke (auch: Baureihe)
    • zB VW Golf VI
    • zB Porsche 911 (991)
    • zB Porsche Panamera (MY14)
    • zB Mercedes-Benz E-Klasse (W212 = 4 Generation)

Baureihe als mittelbarer Altersbestimmungsfaktor

  • Die Baureihe bildet für Fachleute und Autointeressierte eine Typen- bzw. Chassis- und Technik-bezogene Fahrzeugbestimmung, die mittelbar auch etwas über das Fahrzeugalter aussagt (Herstellungsphase)

Abweichende Altersangabe   =   Sachmangel

  • Weicht die Soll-Altersangabe vom Ist-Alter ab, liegt ein Sachmangel vor

Abweichung

  • Wird das Alter nur in Jahren (und nicht in Monaten, zB 2014.05) angegeben, ist die Mindestabweichung ein Jahr
  • Ausgehend von einer durchschnittlichen Autonutzungsdauer von 10 Jahre, beträgt die Abweichung kalkulatorisch pro Jahr 10 %, wobei die Wertreduktion am Anfang stärker ausfällt (sog. Anfangsabschreiber)

Minderwert

  • Eine Alters-Falschangabe führt je nach Abweichung (und Fahrzeugalter) zu einem beachtlichen Minderwert des Fahrzeugs
  • Der auszugleichende Minderwert ist im konkreten Einzelfall zu bestimmen

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